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Navi mieten World AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Datenschutzerklärung:
Die Datenschuterklärung finden Sie unter "Datenschutz" in der Kopfleiste.
Widerrufsformular und Erklärung bei Rücktritt (Waren-Kauf) (Kann auch analog für einen Miet- Rücktritt vor Versand verwendet werden.)
Sie können den mit der Fa. Brigitte Schmidt, Uhlandstraße 8. 77866 Rheinau geschlossenen  Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. (Siehe auch AGB 1.16)
 
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Hinweis:Sie konnen den Text einfach in ein Mail kopiern und dort ausfüllen.
---------------------
   An
  Fa. Brigitte Schmidt
  Uhlandstraße 8
  D-77866 Rheinau
 
   Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die           ­­­Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
 
  Bestellt am:
  Erhalten am:
  Ihr Name, bitte auch Bestellnummer
  Anschrift
  Ihre Unterschrift  (nur bei Mitteilung auf Papier)
  Datum
 
(*) Unzutreffendes streichen.
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AGB Navi mieten World.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Geltungsbereich
Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte und Zubehör in der Vermietung durch der Fa. Brigitte Schmidt, Uhlandstraße 8, D-77866 Rheinau, mit Ihren Kunden.

Unsere Webseite stellt eine Einladung an den Kunden zur Stellung eines Angebotes dar. Das Mietangebot geht vom Kunden aus. Ebenso bestimmt der Kunde Versandtag und Rückgabetag. Hierzu gemachte Vorschläge dienen dem Kunden nur als Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf bestimmt nur der Kunde selbst. Die nach Zusage durch den Kunden mit ihm vereinbarte Mietzeit ist für beide Vertragsparteien bindend und Berechnungsgrundlage der Mietgebühr.

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1. Allgemeines

1.1 Mietvertrag:

Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit Einigung (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) über den Mietzins und Zahlung der vereinbarten Mietgebühr (Anzahlung genügt).

1.2 Mietzeitberechnung:

Der Mieter bestimmt die Tage vor und nach dem Versand. Wir machen lediglich einen entsprechenden Vorschlag, den der Mieter jederzeit ändern kann. Dem Mieter wird ein zahlungsfreier Versand- und Rückgabetag gewährt. Die Zeit dazwischen wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. (ausgenommen Geocaching)
Soweit weitere freie Tage gewährt werden, werden diese nur im Voraus und auf freiwilliger Basis gewährt.
Allen Berechnungen liegt eine Mindestmietzeit von 14 Tagen zu Grunde. Soweit andere Zeitabschnitte (z.B. Geocaching) vorgesehen sind, gelten diese gemäß Angebot.

1.3 Mietpreise (Mietzins):

Es gelten die jeweils auf den Geräteseiten ausgewiesenen Gerätepreise pro Miettag.

1.4 Geocaching:

Die Abrechnung erfolgt zum auf der Geocaching-Seite ausgewiesenen Pauschalpreis. Überziehungszeit des Pauschalangebotes wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet.

1.5 Gebührenberechnung Satelittentelefon:

Für Satelittentelefone erfolgt die Abrechnung der Mietpreise ebenfalls zum ausgewiesenen Tagespreis mit freiem Versand und Rückgabetag. Zusätzlich werden Gebühren wie folgt berechnet:

Thuraya:

a) Benutzungsgebühren nach Verbrauch in US-Dollar.

Dabei zählt der per Satelittenanruf unter der Nr. 151 (Thuraya) erhaltene Gebührenstand zum Anfang und Ende der Mietzeit. Die Differenz beider erhaltener Werte wird berechnet und dem Mieter belastet. Dem festgestellten Dollar- Umrechnungskurs zum Euro (Internet) werden 10 % aufgeschlagen.

Ergibt der errechnete Wert ein Guthaben zugunsten des Mieters, wird dieses nicht erstattet. Der Mieter kann aber entsprechend Gebühren vor Geräterückgabe abtelefonieren. Hierzu kann er den jeweiligen Gebührenstand über die Funktionswahl 151 feststellen.

b) Gebührenaufladung (nach Versand) nach Anzahl der Aufladungen, pro Aufladung 5,- Euro Pauschalgebühr.

Inmarsat:

a). Die während der Mietzeit entstehenden Gebühren werden nach Verbrauch zum übermittelten Abrechnungspreis in US- Dollar (+ 10% zum festgestellten Dollar-Internetkurs) ohne sonstigen Aufschlag weitergegeben und in Euro berechnet

Insbesondere hat der Mietkunde alle Kosten und Gebühren zu übernehmen, die aus der Benutzung der IsatPhone Pro SIM- Karte und dem gemieteten Telefon entstehen. Als Kosten- und Berechnungsgrundlage  gilt die uns übermittelte Gebührenauflistung des SIM-Kartenproviders. Der Kunde hat diese Gebühren während der Mietzeit tragen, unabhängig davon, wer diese Kosten verursacht hat. Dies gilt insbesondere auch bei Diebstahl oder Verlust der IsatPhone Pro SIM- Karte oder des Satellitentelefones.

b) Mietabrechnungsform:

Die entstandenen Gebühren werden monatlich an uns übermittelt. Entsprechend folgt eine Abrechnung der entstandenen Gebühren mit der geleisteten Kaution, 3 Werktage nach Posteingang / Verfügbarkeit der übermittelten Abrechnung. .

1.6 Kaution / Zahlung:

Zur Eigentumssicherung ist eine Kaution unverzichtbar. Sie wird bei vollständiger Rückgabe im Originalzustand am Tage der Rückgabe, oder am nächsten Werktag zurücküberwiesen. (ausgenommen Satellitentelefonabrechnungen s. 1.5) Fällige Zahlungen werden von der Kaution vor Rückzahlung in Abzug gebracht.

Der Mieter hat hierzu die zur Rücküberweisung der Kaution zutreffenden Überweisungsdaten termingerecht mitzuteilen. Ansonsten erfolgt die Rücküberweisung erst, wenn diese Daten vorliegen.

Mietgebühr und Kaution müssen zum vereinbarten Zahlungsziel überwiesen werden. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages / Mietvertrages.

Bei Bestellung ist mindestens eine Anzahlung von 25.- Euro zu leisten. Erst mit Leistung dieser Zahlung gilt eine Reservierung als vereinbart.

Auf Wunsch ist auch eine Zahlung über PayPal möglich. (+2 % der Gesamtsumme)

1.7 Versendung / Zustellung

Wir verpflichten uns, zum vereinbarten Termin das Mietobjekt dem gewählten Paketdienst, in der Regel DHL, DPD oder Hermes, zur Weiterleitung an den Empfänger zu übergeben. Der Versand erfolgt in versicherter Form, auf Gefahr und im Rahmen der Zeitvorgaben des Empfängers. Erfüllungsort ist dabei die nachweisliche, versicherte Übergabe an einen Paketdienst.  Der Nachweis kann auch durch einen elektronischen Ausdruck geführt werden. Mit dem Vermieter gilt die "Schickschuld" als Vereinbarung zur Mietgeräte-Übergabe.

Der Mieter hat den Empfang sicherzustellen und trägt eventuelle Kosten, die durch die Nichtannahme oder Unmöglichkeit der Zustellung entstehen. Dieses sind auch die vereinbarten Mietkosten. Für eine verspätete Zustellung haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, da nur der Mieter den Versendetag bestimmt. Daher wird dem Mieter angeraten, die Versendezeit ausreichend zu berechnen.

1.8 Erhalt / Mängel, Gerätedefekt, Fehlversand, Funktionsunfähigkeit oder dergleichen

Der Mieter erhält das Mietobjekt in sauberem und funktionsfähigem Zustand. Die Mietgeräte bestehen in der Regel aus Navigationsgerät mit gewählter Karte oder Kartenchip, Halterung, 12 V Kabel und Anleitung (auch gekürzt). Bei Satellitentelefonen besteht das Mietgerät in der Regel aus dem Telefon, einem 12 V Kabel und einer Anleitung, die auch in Kurzform vorliegen kann.

Der Mieter sollte unmittelbar nach Erhalt des Mietobjekts dieses und alle mitgelieferten Teile auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit im eigenen Interesse prüfen.
Stellt der Mieter Mängel fest, so sollten diese unmittelbar dem Vermieter mitgeteilt werden, damit eine Korrektur des Mangels vor Reisebeginn durch den Vermieter zu erreichen.  Bei Möglichkeit stellt der Vermieter ein Ersatzgerät / oder bemängeltes Teil zur Verfügung.

Im Falle eines Gerätedefektes während der Mietzeit sollte der Mieter dieses dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form (E-Mail, Brief) mit Fehlerbeschreibung mitteilen um möglichst den Fehler beheben zu können. Ansonsten bewirkt die Mängelanzeige eine anteilsmässige Mietzins-Erstattung).
 
Alle weiteren Pflichten des Mieters und Vermieters bleiben unberührt.

1.9 Lieferung eines anderen, als des bestellten Mietgerätes

Falls ein Mietgerät unvorhersehbar nicht zur Verfügung steht, ist es zulässig und gilt als vereinbart, einen anderen Gerätetyp/Gerät statt des bestellten Miet-Gerätes zu liefern. Bei Lieferung eines höherwertigen Miet-Gerätes wird kein Aufpreis zum bestellten Miet-Gerät erhoben. Muss ein minderwertiges Mietgerät geliefert werden, wird die angefallene Preisdifferenz erstattet.


1.10 Allgemeine Rückgabe des Mietobjektes:

Der Mieter verpflichtet sich, nach Mietende / Urlaubsende das Mietobjekt  termingerecht zurückzusenden. Die Plichten des Mieters zur Rückgabe enden erst, wenn das Mietobjekt in der Hand des Vermieters ist.

Wird die vereinbarte Rückgabezeit überzogen, wird der Mietpreis pro Tag nachberechnet. Kommt durch unvereinbarten Verzug  eine Folgevermietung nicht zustande, müssen wir den Schaden berechnen. (max. 50 % der Folgevermietung, 100 % bei Folgekosten. z.B. Express-Versand beim Nachmieter.)

Zum Rückgabetag muss das Mietobjekt sauber, vollständig, inklusive mitgeliefertem Zubehör, an uns gebührenfrei zurückgeliefert werden. Ist die Rücklieferung unvollständig, gilt das Mietobjekt erst als zurückgegeben, wenn alle Teile vollständig eingetroffen sind.

Bei fehlgeschlagenen Rückgaben, die der jeweilige Paketdienst nicht ausführen konnte oder wollte, gilt eine erneute Zusendung durch den Mieter als vereinbart. Für eine erneute Zusendung, die der Vermieter zu vertreten hat, steht dem Mieter eine übliche Portoerstattung zu.

Rückgabetag ist ansonsten der Tag des ersten Posteingangs. Geräte die aus dem Ausland über eine Zollbehörde (oder dergleichen) zurückgesandt wurden, gelten am Tage unserer Verständigung durch den Zoll als zurückgegeben.

1.11 Rückgabe des Mietobjektes bei Teilrücklieferung sowie Verlust und Beschädigung:

Der Vermieter ist berechtigt, bei Rücksendungen mit fehlenden oder beschädigten Gegenständen (z. Beispiel: Kabel, Netzteil, Halter, Anleitung, Verpackungsboxen, Gerätekarten usw.) eine sofortige Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich den dazu notwendigen Nebenkosten (z.B.: Porto, Versandaufwendungen, auch eigener Aufwand)  zu erteilen.

Verspätete Rücklieferungen von fehlenden Gegenständen (nach Absatz 1) bedürfen ausnahmslos der widerrufbaren Absprache. Ansonsten ist keine Vergütung möglich. Sind die Gegenstände bereits wiederbeschafft, oder die Wiederbeschaffung beauftragt, kann ebenfalls keine Rückvergütung mehr verlangt werden.

Kommt der Mieter nach einer Teilrücklieferung der Aufforderung per E-Mail, Fax oder Brief zur vollständigen Rücklieferung nicht innerhalb von 10 Tagen nach, endet die Vermietung automatisch nach dem 10. Überziehungstag nach der Aufforderung und wird zu diesem Termin abgerechnet. Hierbei werden die fehlenden Teile zum Wiederbeschaffungswert in Abzug gebracht und die Mietzeit einschließlich der Überziehung berechnet.

Auf Wunsch des Mieters kann die Nachlieferungsfrist von 10 Tagen verlängert werden. Hierzu ist die Zustimmung des Vermieters Voraussetzung.

Gerät das Mietobjekt in Verlust, wird der jeweilige Zeitwert (gemäß 1.13) von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht; bzw. bei nicht ausreichender Kaution wird der fehlende Betrag nacherhoben. Für Kabel, Gerätekarten oder Netzteil, Halter, Anleitung und Verpackungsboxen  (oder ähnliches) gilt der Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nebenkosten. Wird das Mietobjekt nach einer Verlustmeldung wieder aufgefunden, bedarf eine Rückgabe der Zustimmung des Vermieters. Dabei ist ein einwandfreier Zustand des Mietgerätes zwingende Voraussetzung.  
Eine Ablehung der Rückgabe bei Wiederrauffinden ist vor allem von einer bereits erfolgten oder in Auftrag gegebenen Wiederbeschaffung abhängig.

Bei Beschädigungen (siehe Beschreibung (1*)) während der Mietzeit wird gegenüber dem Mieter der Schaden geltend gemacht und entweder von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht, oder falls diese nicht ausreicht, nachgefordert. Ist das Mietobjekt durch die Beschädigung nach Vorstellung des Vermieters nicht mehr vermietbar wird es zum Zeitwert dem Mieter belastet. Für Zubehör, wie Kabel oder Netzteil, Halter, Anleitung, Gerätekarten und Verpackungsboxen und dergleichen gilt der Wiederbeschaffungswert zzgl. Nebenkosten mit eigenem Aufwand. Der Mieter haftet hierfür im Rahmen des gelieferten Gerätes mit Zubehör. Der Zeitwert eines Gerätes berechnet sich nach 1.13.
 
Bei Beschädigung endet die zu berechnende Mietzeit mit Eingang der beschädigten bzw. übrigen, restlichen Geräteteile, frühestens aber am Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei Verlust endet die Mietzeit durch schriftliche Mitteilung (auch Email) des Mieters über den Verlust, jedoch nicht vor Ende der regulären, vereinbarten Mietzeit.

1.12 Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes:

Müssen wir nach Ablauf der regulären Mietzeit, (mehr als 7 Tage nach Ende der regulären Mietzeit) nach dem Mietobjekt forschen, weil der Mieter nicht nach einer Verlängerung nachgesucht hat, oder macht der Mieter am Mietende von sich aus unvollständige oder keine Angaben über Verbleib des Mietgerätes bzw. Teile davon, endet die zu berechnende Mietzeit spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach dem regulären Mietende. Können wir nach Ablauf von 30 Tagen nach regulärem Mietende den Verbleib des Mietgerätes nicht vollständig klären, endet die Mietzeit ebenfalls am 30. Tage nach regulärem Mietzeitende. Das Mietobjekt wird dann zu Lasten des Mieters entsprechend der Zeitwertberechnung abgerechnet.
 
Zusätzlich entstehen für den Nachforschungsaufwand Gebühren im Rahmen der unter der unter 4. aufgeführten Zusatzleistungen. Dabei wird der Aufwand in 30-Minutenschritten bzw. mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben.

1.13 Zeitwertberechnung:

Der Zeitwert eines Mietobjektes berechnet sich nach dem Wert eines Vergleichsgerätes, dessen Verkauf im Internet bei Online-Plattformen ansteht und das dort beschriebene Gerät offensichtlich mit dem beschädigten Gerät überwiegend und in den hauptsächlichen Gerätemerkmalen vergleichbar ist. Hierbei wird vom Eigentümer und Vermieter stets ein wohlwollender Betrag im Rahmen des offensichtlich erzielbaren Preises des Vergleichsgerätes angesetzt.
Steht kein Vergleichsgerät zur Verfügung, obliegt es dem Vermieter den Zeitwert anhand des objektiven Gerätezustandes zu schätzen.

1.14 Allgemeine Software- u.  Hardwareprodukte, Haftungsausschluss, Satellitenausfälle

Software und Hardwareprodukte werden von uns weltweit bezogen. Dabei bemühen wir uns, Ihnen ausgereifte Produkte zu liefern / zu vermieten. Für Fehler, Aktualität und Funktion der verwendeten Software und Hardwareprodukte schließen wir jede Haftung aus. Dieses gilt auch für die Funktion der notwendigen Satelliten zum Betrieb der Navigation und der Satellitentelefone. Ein temporärer Satellitenausfall begründet keine Mietrückforderung.

1.15 Änderung / Entfernung von Gerätesoftware und Speichermedien, Anschluss an Fremdgeräte, Rückstellung auf Werkseinstellung

(1) Dem Mieter steht es frei, an den allgemeinen Bedienungselementen eines Mietobjektes Einstellungen seinen persönlichen Wünschen anzupassen. Hier sind insbesondere Bildschirmeinstellungen und Lautstärkeeinstellungen oder die Umschaltung in einen anderen Modus gemeint. Verändert der Mieter durch die Änderungen die Funktion des Mietobjektes, so haftet der Vermieter dafür nicht.

(2) Speichermedien, wie Speicherkarten dürfen vom Mieter nicht ohne Genehmigung aus dem Mietobjekt entfernt werden. Ebenso darf das Mietobjekt nicht mit fremden Computern, Kabeln oder vergleichbaren Geräten verbunden werden.

Die Benutzung der Funktion "Rückstellung auf Werkseinstellung" ist ausnahmslos und in jedem Falle untersagt. Eine solche Rückstellung kann dazu führen, dass Softwareupdates für Karten und Gerät unwiederbringlich verloren sind.

 
1.16 Ausübung eines Rücktritts oder Widerrufs bzw. Nichtinanspruchnahme
Dem Mieter wird ein kostenfreier Rücktritt vom Mietvertrag bis zum Versand eingeräumt. Hierzu muss der Mieter zur Vertragsaufhebung eine eindeutige Identifizierung seines Vertrages rechtzeitig übermittelt haben.
In allen anderen Fällen eines Rücktritts, Widerrufs oder Nichtinanspruchnahme bleiben die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang bestehen. Anrechnungen zu Lasten des Vermieters sind ausgeschlossen.

 
2. Gerätewechsel, Rechtsvorschriften zur Benutzung, Datenverwendung

Ein Wechsel zu einem anderen Gerät ist für den Mieter jederzeit und ohne zusätzliche Wechsel-Gebühr möglich. Vorausgesetzt, das Gerät steht zur Verfügung. Entstehende Unkosten (Porto u. a.) muss der Mieter tragen.

Für die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei Gerätenutzung trägt der Mieter die alleinige Verantwortung.  
 
Soweit Daten zu Zwecken des Versandablaufes weitergegeben werden müssen, gilt diese als zulässig und vereinbart. Ebenfalls als zulässig und vereinbart  gelten dem Kunden mitgeteilte Informationen über seinen Buchungsablauf sowie persönliche Angebote. Der Kunde / Mieter kann jederzeit einer Datennutzung widersprechen.

3. Forderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis

Über den Mietbetrag hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen.

4. Zusatzleistungen

Soweit Zusatzleistungen beauftragt oder erforderlich werden, beträgt die Vergütung 17,50 Euro pro angefangene halbe Stunde. Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % auf die Vergütung erhoben. Neben der Vergütung entstehende Gebühren oder Fremdgebühren werden nach Aufwand berechnet.

5. Fremdgebühren

Fremdgebühren wie zum Beispiel Porto und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.

6. Teilweise Ungültigkeit:
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
 
7. Datenschutz
Die nach den AGB folgende Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit mit Interessenten, oder mit Kunden, oder in dessen Auftrag Schrift- oder  Mailverkehr erfolgt, gilt die Übermittlung der dazu notwendigen persönlichen Daten als vereinbart. Hinweise per E-Mail zu besonderen Anlässen oder Angeboten gelten in geringem Umfang als vereinbart. Eine Abmeldung ist in jeglicher Form möglich.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtstand gilt Achern / Ortenaukreis als vereinbart.
 
Erläuterung zu (1*):
Unter Beschädigung  ist jede mechanische Veränderung am Mietobjekt zu verstehen, die während der Mietzeit eingetreten ist.
Beispiele: Nicht vertretbare Display oder Gerätekratzer, abgebrochene Bedienteile,
Geräte- und Gehäuseschäden durch Hitze, Bruch, Stoß oder Zug, eingeklemmte Kabel, durch elektrischen oder
Wärmeeinfluss geschmolzene Kabel, jegliche Schäden an den Halterteilen oder dem mitgelieferten Zubehör.

Rheinau, Dezember 2009, überarbeitet August 2016
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